Bedingungen für das Abonnement
Abonnementsbedingungen
1]
Abonnements können beim Stadttheater Minden persönlich oder schriftlich bestellt
werden. Mit der Anmeldung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Abonnenten
und der Stadt Minden als Rechtsträger des Stadttheaters Minden zustande. Die Abonnementsbedingungen
sind Bestandteil dieses Vertrages.
2]
Die bestellte Abonnementskarte wird dem Abonnenten rechtzeitig vor Beginn der
Spielzeit zugestellt. Danach ist der volle Abonnementspreis zu zahlen. In berechtigten
Ausnahmefällen ist Ratenzahlung möglich.
3]
Ein Abonnement muss für die ganze Spielzeit erworben werden. Es läuft für die
folgende Spielzeit weiter, wenn es nicht spätestens bis zum 30. Juni der laufenden
Spielzeit schriftlich gekündigt oder eine Neuverteilung der Plätze erforderlich wird. Dies
gilt auch für Geschenkabonnements. Ausschließlich das Jugendabonnement Six-Pack
endet nach einer Spielzeit und muss jährlich neu bestellt werden.
Kündigungen für die laufende Spielzeit sind grundsätzlich nicht möglich. Für versäumte
Vorstellungen kann kein Ersatz gewährt werden. Die Rückgabe von Abonnementskarten
für einzelne Vorstellungen ist nicht möglich. Der Austausch einzelner Vorstellungen innerhalb
der verschiedenen Abonnements ist beim express-Ticketservice gegen Gebühr möglich.
4]
Die Abonnementskarte ist übertragbar! Für die Bezahlung haftet derjenige, auf
dessen Namen sie ausgestellt ist. Die Abonnement-spreise sind gegenüber den
Einzelkartenpreisen ermäßigt.
5]
Schwerbeschädigte, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende erhalten in allen Preisgruppen eine
Ermäßigung von 50% gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises. Diese
Abonnements-karten sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem
Berechtigungsausweis gültig.
6]
Sammelbesteller [Personen mit 10 und mehr Abonnements- /Eintrittskarten] erhalten
eine Ermäßigung von 10% in allen Preisgruppen.
7]
Der Verlust einer Abonnementskarte ist zur Vermeidung einer unberechtigten
Benutzung unverzüglich dem Stadttheater Minden zu melden. Es wird dann eine
Ersatzkarte gegen Gebühr ausgestellt.
8]
Das Stadttheater behält sich etwaige Termin- oder Programmänderungen vor, die
rechtzeitig durch die Presse bekanntgegeben werden.
9]
Rat und Auskunft in allen Abonnementsfragen erteilt das
Stadttheater Minden
Tonhallenstraße 3
32423 Minden
Tel. 0571 82839-0
